Herrn Friedrich Merz
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
in den vergangenen Wochen verfolgen wir – wie die gesamte Öffentlichkeit – die intensiven politischen und medialen Diskussionen innerhalb der CDU-SPD-Koalitionsregierung über das neue Einwanderungsgesetz. Auch wenn derzeit noch nicht absehbar ist, wie die endgültige Fassung des Gesetzes aussehen wird, hoffen wir sehr, dass die beabsichtigten Neuregelungen nicht zu neuen Benachteiligungen von Migrantinnen und Migranten führen.
An den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Herrn Friedrich Merz
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
in den vergangenen Wochen verfolgen wir – wie die gesamte Öffentlichkeit – die intensiven politischen und medialen Diskussionen innerhalb der CDU-SPD-Koalitionsregierung über das neue Einwanderungsgesetz. Auch wenn derzeit noch nicht absehbar ist, wie die endgültige Fassung des Gesetzes aussehen wird, hoffen wir sehr, dass die beabsichtigten Neuregelungen nicht zu neuen Benachteiligungen von Migrantinnen und Migranten führen.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
ein weiterer, für uns besonders relevanter Punkt betrifft die Situation der rund 100.000 jesidischen Kurdinnen und Kurden, deren Asylanträge in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht anerkannt wurden. In den Medien wird berichtet, dass eine mögliche Rückführung dieser Menschen erneut zur Debatte steht.
Wie allgemein bekannt ist, verübte die Terrororganisation ISIS (Daesh) im August 2014 im irakischen Şengal (Sinjar) einen verheerenden Völkermord an der jesidisch-kurdischen Bevölkerung. Die Jesidinnen und Jesiden wurden ausschließlich aufgrund ihres Glaubens gezielt angegriffen; tausende Kinder, Frauen und ältere Menschen wurden grausam ermordet, zehntausende flohen in die Berge und starben dort an Hunger und Durst. Tausende Frauen und Mädchen, die nicht fliehen konnten, wurden von ISIS-Kämpfern verschleppt, versklavt und auf Sklavenmärkten verkauft. Ein Teil von ihnen konnte dank der intensiven Bemühungen der internationalen Koalition und der Kurdistan-Regionalregierung befreit werden, doch das Schicksal vieler tausend Menschen ist bis heute unbekannt.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
mit großer Dankbarkeit und Anerkennung haben wir die Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland begrüßt, dieses Verbrechen offiziell als „Völkermord“ anzuerkennen. Diese Entscheidung hat das kurdische Volk tief bewegt und erfüllt uns mit aufrichtiger Wertschätzung gegenüber Ihrem Land.
Die jesidischen Kurdinnen und Kurden können unserer Auffassung nach nicht wie gewöhnliche Geflüchtete betrachtet werden, da sie vor einem eindeutig dokumentierten Völkermord in die Bundesrepublik geflohen sind. Daher sind wir der festen Überzeugung, dass ihre Asylgesuche ohne Einschränkungen und ohne zusätzliche Hürden anerkannt werden sollten. Eine mögliche Rückführung wäre offensichtlich mit schwerwiegenden Gefahren für Leib und Leben verbunden.
Denn die Lage in Şengal ist weiterhin instabil: Die Region ist nach wie vor Gegenstand politischer Auseinandersetzungen zwischen der irakischen Zentralregierung und der Kurdistan-Regionalregierung. Zudem sind iranisch unterstützte Milizen wie die Hashd al-Shaabi (PMF) weiterhin aktiv und stellen für die jesidische Gemeinschaft eine anhaltende Bedrohung dar. Eine sichere Rückkehr wäre – sofern sie überhaupt realistisch wäre – nur durch enge Zusammenarbeit mit der Kurdistan-Regionalregierung und durch besondere Schutzmaßnahmen denkbar.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir vertrauen darauf, dass unsere hier vorgetragenen Anliegen und Vorschläge in die Beratungen einfließen werden und dass die Bundesregierung in dieser äußerst sensiblen Frage eine gerechte und menschliche Entscheidung treffen wird.
Mit großem Respekt und freundlichen Grüßen

KOMKAR – Verband der Kurdischen Vereine in Deutschland
- Dezember 2025